·Unterstützung und Umsetzung bei der Gestaltung und Verbesserung des Schulwesens in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
·Einflussnahme auf bildungs-, schul- und standespolitische Entscheidungen auf Landesebene im Zusammenwirken mit anderen Organisationen, unter Nutzung vorhandener Fähigkeiten und Fachexpertisen
·Vertretung der beruflichen und standespolitischen Interessen der Schulaufsichtsbeamtinnen und –beamten bei den zuständigen Gremien auf Landesebene und ggf. auch auf Bundesebene
·Austausch von schul-, berufs- und standespolitischen Informationen unter den Schulaufsichtsbeamten
·Fortbildung der Mitglieder des VSN sowie Vernetzung und Professionalisierung der Schulaufsicht